Kürzlich wurde eine Anfrage an den Fachbereichsleiter „Steuerung und Service“ der Stadt Korntal-Münchingen, Herrn Beck gerichtet zum Thema „lebhafter Verkehr auf dem Feldweg zwischen Münchingen und Korntal“.
- Warum nehmen alle Städtische Fahrzeuge die „Abkürzung über die Felder“ und nicht, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer die offizielle Straße?
- Mit welcher Berechtigung tun sie das?
Die Antwort kam prompt:
- Ausnahmeregelung für „das Befahren der direkten Verbindung auf unserem Gemarkungsgebiet“ für städt. Bedienstete bei „Dienstreisen“ zwischen den Stadtteilen in städt. PKWs oder auch privaten PKWs.
- Begründung: (Auszug – ausführlich im angefügten Schreiben)
„Zur Sicherstellung der Betriebsabläufe und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung haben wir unseren Mitarbeitern, die regelmäßig zwischen beiden Stadtteilen pendeln müssen, verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der direkten Verbindung auf unserem Gemarkungsgebiet ausgestellt. Dazu sind wir als Straßenverkehrsbehörde befugt“.
- Begründung: (Auszug – ausführlich im angefügten Schreiben)
- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h – Zur Rücksichtnahme auf Fußgänger, Radfahrer wird angehalten.
Den gesamten Wortlaut der Anfrage und Antwort lesen Sie hier.